Die Werbungskosten durch ein Baudenkmal
Durch den Erwerb eines Baudenkmals erzielen Sie einmalige Steuervorteile
Mit dem Erwerb eines Baudenkmals sichern Sie sich steuerliche Vorteile. Diese sind ein wichtiges Argument für den Kauf eines Baudenkmals, erhöhen sie gerade bei höherem Einkommen das Netto-Gehalt ganz erheblich. Die Steuerbegünstigungen hat der Gesetzgeber eingeräumt, um damit den Erhalt und die Instandsetzung historisch wertvoller Altbauten zu fördern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine herrschaftliche Villa, ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnung unter Denkmalschutz handelt: die steuerlichen Vorteile können in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist lediglich eine offizielle Denkmalschutzbescheinigung der jeweils zuständigen Behörde für Denkmalschutz.
Die Werbungskosten beim Kauf eines Baudenkmals
Die Werbungskosten, die mit einem Baudenkmal geltend gemacht werden können, versprechen einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Investition in Neubau-Immobilien. Unter den Werbungskosten werden die förderungsfähigen Sanierungskosten verstanden, die abgeschrieben werden können. Dabei handelt es sich um die so genannte Denkmal-AfA ( AfA = „Absetzung für Abnutzung“). Wird das Baudenkmal vermietet, so können die nach dem Kauf anfallenden Sanierungskosten innerhalb von zwölf Jahren zu 100 Prozent abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren beträgt die Abschreibung pro Jahr 9 Prozent, in den darauf folgenden vier Jahren können 7 Prozent jährlich als Werbungkosten angesetzt werden. Werbungskosten für ein Baudenkmal, das Immobilienkäufer selbst nutzen, können über einen Zeitraum von zehn Jahren geltend gemacht werden. Die Abschreibung beträgt in diesem Falle 9 Prozent jährlich, so dass hier insgesamt 90 Prozent der Sanierungskosten abgeschrieben werden können. Insgesamt dürfen die Sanierungskosten bis zu 80 Prozent des Kaufpreises für das Baudenkmal betragen.
Verschiedenste Möglichkeiten die Inanspruchnahme von Werbungskosten für ein Baudenkmal
Die Werbungskosten für das Baudenkmal können als Freibetrag angesetzt werden. So erhöht sich das Netto-Einkommen von Immobilienbesitzern im Falle von denkmalgeschützten Immobilien unmittelbar. Neben den Sanierungskosten lassen sich zudem Verlustgeschäfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn es um steuerliche Fragen rund um Ihr Baudenkmal geht. Unser Team von www.
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Betreff: Werbungskosten Baudenkmal