Das Baudenkmal und die Abschreibung
1.) Das Baudenkmal:Eindeutig die schönste Möglichkeit, Steuern zu sparen!
Sie haben Interesse an der Investition in ein Baudenkmal und wollen dadurch die erhöhte Baudenkmal Abschreibung steuerlich geltend machen? Unser Portal www.investition-baudenkmal.de bietet Ihnen bundesweit interessante und lukrative Baudenkmäler der Premiumklasse an. Wir beschäftigen uns seit 1986 ausschließlich mit der Vermarktung steuerbegünstigter Immobilien. Unsere Berater und Denkmal-Experten stehen Ihnen zum Thema Baudenkmal Abschreibung in ganz Deutschland persönlich zur Verfügung um Ihnen nicht nur Ihre Abschreibungsmöglichkeiten, sondern auch die einzelnen Baudenkmäler vorzustellen.
2.) Profitieren Sie von Deutschlands letzter Steueroase: Die Baudenkmal Abschreibung
Die Sanierungskosten eines Baudenkmals können Sie als Kapitalanleger 8 Jahre lang mit jeweils 9 % p.a. und 4 weitere Jahre mit jeweils 7 % p.a. steuerlich geltend machen. So sind Sie in der Lage, die kompletten Sanierungs- und Herstellungskosten innerhalb von 12 Jahren abzuschreiben. Eigennutzer schreiben 10 Jahre lang jeweils 9 % p.a. ab. Neben den Modernisierungskosten können Sie auch noch die lineare Abschreibung auf den Altbaubestand von der Steuer absetzen. Der Fiskus geht davon aus (natürlich nur rechnerisch), dass sich Ihre Immobilie mit den Jahren abnutzt, jedes Jahr ein bisschen weniger Wert hat und am Ende der Nutzungsdauer wertlos ist. Sie können deshalb die vorhandene Altbausubstanz, abhängig vom Baujahr Ihres Objektes, im Laufe der Jahre mit 2 % p.a. oder 2,5 % p.a. absetzen. Die Abschreibung heißt Absetzung für Abnutzung (AfA).
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um etwas Licht in das Dunkel der Abschreibung und der Baudenkmäler zu bringen.
Betreff: Baudenkmal Abschreibung