Der § 7h des EStG (Einkommenssteuergesetz) – Erhöhte Abschreibungen für Immobilien
Lukrative Steuervorteile durch die Sanierung nach § 7h EStG
Erzielen Sie lukrative Steuervorteile durch den Erwerb einer Immobilie in einem Sanierungsgebiet. Machen Sie erhöhte Abschreibungen nach § 7h EStG in Sanierungsgebieten geltend. Immobilien, die sich in einem festgelegten Sanierungs- oder städtebaulichem Entwicklungsgebiet befinden, welches von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde ausgewiesen wird, werden durch besondere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h des EStG geltend gemacht. Oft verfügen diese Gebäude über einen erheblichen Charme und werden als erhaltenswerte Objekte im Sinne der Denkmalbehörde eingestuft. Um aus einem maroden Objekt wieder ein Juwel zu erstellen, sind aufwendige Sanierungsmaßnahmen nötig. Diese Kosten führen dazu, dass Sie diese in voller Höhe über Ihre Steuererklärung geltend machen können.
Abschreibungsmöglichkeit nach § 7h EStG: Sanierungsgebiet
Wenn Sie ein Kapitalanleger sind, können Sie 8 Jahre 9 % p.a. und 4 Jahre 7 % p.a. der anzuerkennenden Sanierungskosten nach § 7h EStG geltend machen (Sanierungsabschreibung für Immobilien). Zusätzlich werden abhängig vom Baujahr entweder 40 Jahre jeweils 2,5 % p.a. oder 50 Jahre 2 % p.a. auf die Altsubstanz gemäß § 7 Abs. 4 EStG (lineare AfA) angerechnet. Eigennutzer können 10 Jahre 9 % p.a. des Sanierungsaufwand gemäß § 10f EStG (Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) abschreiben. Alles in allem können Sie als Kapitalanleger 100 % der Sanierungskosten und als Eigennutzer 90 % geltend machen.
Sehr gerne stehen wir Ihnen vom Team www.investition-baudenkmal.de bei allen auftretenden Fragen in Bezug auf Ihre Abschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Betreff: § 7h EStG Sanierunsgebiet (Einkommenssteuergesetz)