Denkmalschutz und Steuer eine interessante Kombination
Denkmalschutz und Steuern – einmalige Steuervorteile
Denkmalgeschützte Immobilien sind äußerst attraktiv – bringen sie doch eine hohe Wohnqualität und Wertstabilität und bei Vermietung eine attraktive Rendite mit sich. Doch das sind längst nicht alle Vorteile: Wer ein Denkmalschutz Objekt erwirbt, profitiert von steuerlichen Begünstigungen, die der Staat als Anreiz für den Erwerb und den Erhalt historischer Bau- und Architekturkunst Immobilienkäufern eingeräumt hat. Denkmalschutz Immobilien nehmen einen besonderen Stellenwert auf dem Immobilienmarkt ein. Im Gegensatz zu anderen Immobilien bestehen bei denkmalgeschützten Objekten besondere Abschreibungsmöglichkeiten, die in vielen Fällen das wichtigste Entscheidungskriterium für den Erwerb einer solchen Immobilie darstellen. Die steuerlichen Vorteile, die sich durch den Kauf einer Denkmalschutz Immobilie im Vergleich zu anderen Investitionen ergeben, tragen nicht unerheblich zum eigenen Vermögensaufbau bei. Insbesondere dann, wenn der Immobilienbesitzer hohen Steuersätzen unterliegt, ergeben sich durch die Immobilie attraktive Denkmalschutz Steuereinsparmöglichkeiten, die weit über der früheren Eigenheimzulage liegen.
Denkmalschutz Steuervorteile Werbungskosten für die Sanierung
Die Anschaffungskosten beim Kauf einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie können als Werbungskosten unmittelbar steuerlich geltend gemacht werden. Hinzu kommen vom Staat eingeräumte, erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten für Kosten, die für die Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung der erworbenen Immobilie anfallen: Wird die Denkmalschutz Immobilie vermietet, so lassen sich die Renovierungskosten innerhalb von zwölf Jahren in vollem Umfang abschreiben – in den ersten 8 Jahren zu jeweils 9 % p.a., in den darauf folgenden 4 Jahren zu jeweils 7 % p.a. Bei selbstgenutzten Denkmalschutz Immobilien beträgt der Sonderausgabenabzug jährlich 9 Prozent über einen Zeitraum von insgesamt 10 Jahren.
Die Subvention verschafft Ihnen enorme Vorteile
Unter Umständen ist es sogar möglich, dass für Denkmalschutz Objekte die Grundsteuer erlassen wird. Auch der Einheitswert, nach der sich die Grundsteuer bemisst, kann abgesenkt werden. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen steuerlichen Fragen rund um die Denkmalschutz Immobilie und Steuer. Welche Denkmalschutz Steuer in welchem Umfang für Sie zum Tragen kommt und von welchen Vorteilen Sie persönlich profitieren können, klären wir gerne in einem persönlichen, informativen Gespräch. Wir stellen Ihnen unsere Experten, wie etwa spezialisierte Bankfachleute und Rechtsberater zur Seite, die sich mit Ihrer individuellen Situation befassen und Sie professionell und eingehend – auch zum Thema Denkmalschutz Steuer – beraten.
Betreff: Denkmalschutz Steuer