Häuser unter Denkmalschutz:
Die staatliche Sicherung deutschen Kulturguts
Deutschland verfügt über ca. 880.000 Kulturdenkmäler
Ob Kulturdenkmal oder Ensembles, Kirchen oder Brücken, viele Objekte können unter Denkmalschutz stehen. Dabei handelt es sich teilweise um einzelne Häuser, aber auch um ganze Siedlungen. In der Bundesrepublik gibt es zurzeit ungefähr 880.000 oder 5,1 % Häuser die unter Denkmalschutz stehen.
Das Baudenkmal: Die letzte Steueroase in Deutschland
Nach den Gesetzen der Bundesländer liegt der Denkmalwert eines Objekts in dessen besonderer Bedeutung, die in den einzelnen Gesetzen unterschiedlich ausführlich definiert wird. Besteht aus diesen Gründen ein öffentliches Interesse am Erhalt und Schutz, so wird das Objekt in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt und in eine so genannte Denkmalliste aufgenommen. Das öffentliche Interesse erlaubt die Einschränkung des vom Grundgesetz garantierten Rechts auf Privateigentum. Die Interessen des Denkmaleigentümers sind gegenüber denen der Öffentlichkeit abzuwägen, dem Denkmaleigentümer können Auflagen gemacht werden und unter Umständen können Denkmäler gegen Entschädigung enteignet werden. Häuser die unter Denkmalschutz stehen können Dorfkirchen, alte Gutshäuser, ehemalige Fabrikgelände oder andere sehenswerte erhaltenswürdige Immobilien sein.
Profitieren Sie von den Vorteilen – Häusern unter Denkmalschutz
Um die Erhaltung solcher einmaligen Bauschätze zu finanzieren, ermöglicht der Staat Ihnen Subventionen die dazuführen, dass die Sanierung von Häusern unter Denkmalschutz steuerlich erheblich gefördert wird. Die Summe der Subvention schwankt abhängig von der Höhe des notwendigen Sanierungsanteils. Das bedeutet für Sie, um so höher die Sanierungskosten desto höher ist auch Ihre Steuerersparnis. Wenn Sie mehr über das Thema Häuser unter Denkmalschutz erhalten möchten, steht Ihnen unser Team von www.investition-baudenkmal.de sehr gerne mit ausführlichen weiteren Informationen zur Seite.
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Betreff: Häuser unter Denkmalschutz