Was sind Renditeobjekte?
Denkmalimmobilien sind interessante Renditeobjekte
Denkmalgeschützte Immobilien in Nordrhein-Westfalen oder Bayern, Brandenburg oder Hamburg als Renditeobjekte – das ist eine ideale Kombination. Wiederhergestellte, sanierte und modernisierte Denkmalobjekte in Stuttgart oder Frankfurt erfahren ebenfalls eine enorme Renaissance, die Sie bei konventionellen, unsanierten Immobilien zurzeit nicht erwarten können. Die steuerlichen Abschreibungen sind enorm bei Renditeobjekten die unter Denkmalschutz stehen. Denkmalgeschützte Immobilien werden etwas anders kalkuliert als Neubauten oder Bestandsimmobilien. Diese Renditeobjekte müssen Sie definitiv nach Steuern betrachten, erst dann entwickeln sie Ihre wirkliche Pracht! Bedenken Sie, Sie haben bei Denkmalschutzimmobilien die einmalige Möglichkeit, die nachträglichen Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren zu 100% abzuschreiben – bei anderen Immobilien erhalten Sie Abschreibungen von nur 2 % bis höchstens 2,5 % pro Jahr. Diese Vergünstigung erhalten Sie bei der Denkmalimmobilien als Renditeobjekte noch oben drauf. Regional völlig unterschiedlich, werden erfahrungsgemäß bis zu 80 % des Kaufpreises Ihrer Immobilie für die Sanierungskosten verwendet. Das bedeutet, vorausgesetzt Sie befinden sich im Höchststeuersatz, eine Nachsteuerrendite von bis zu 8 % pro Jahr. Ist das nichts?
Renditeobjekte im Denkmalschutz
Folgende Vorteile bieten Ihnen die Renditeobjekte im Denkmalschutz. Es handelt sich in der Regel um baufällige Gebäude, die vom Scheitel bis zur Sohle saniert werden. Neubaustandard ist meistens nicht möglich aber eben eine Rundumerneuerung. Die Zahlungen richten sich nach den Fortschritten der Bauarbeiten. Pro fertigen Abschnitt erfolgt eine Zahlung. Die Abschnitte werden sorgfältig protokolliert, so dass Sie immer wissen, wie weit Ihr Denkmalobjekt bereits vorangekommen ist. Auch muss das Amt für Denkmalschutz die einzelnen Baumaßnahmen genehmigen. Außerdem haben Sie bei den Renditeobjekten im Denkmalschutz eine Festpreisgarantie. Sollte dieser Preis – aus welchen Gründen auch immer – überschritten werden, so ist der Verkäufer in der Pflicht die Mehrkosten zu übernehmen. Sie können also nicht von explosionsartigen finanziellen Risiken überrascht werden. Eine weitere Garantie betrifft den Zeitpunkt der Fertigstellung. Dieser ist in Hinsicht auf Ihre Steuern sehr wichtig. Sie erhalten die wertvollen Abschreibungen erst im Jahr der Fertigstellung Ihres Denkmalobjektes. Sollte dieser Termin zur Fertigstellung überschritten werden, so haftet der Bauträger und muss Schadenersatz an Sie leisten.
Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten
Damit Sie gar nicht erst mit solchen Problemen konfrontiert werden und Garantien in Anspruch nehmen müssen, sollten Sie mit einem erfahrenen Team zusammenarbeiten. Wir kennen alle Möglichkeiten und zeigen Ihnen auf, wie Sie so viel wie möglich einsparen können und Ihre Renditeobjekte gewinnbringend vermieten. Sie werden überrascht sein, wie sich Denkmalobjekte in den einzelnen Standorten zu äußerst lukrativen Renditeobjekten entwickeln. Wie gesagt, es hängt alles von Ihrer Bereitschaft ab, weniger Steuern zu zahlen.
Betreff: Renditeobjekte