Steuern sparen durch Denkmalschutz
Wussten Sie, dass Sie bei einer Denkmalschutzimmobilie 100 % der Wiederherstellungskosten abschreiben können?
Eigentlich gibt es als Steuerzahler heutzutage keine Möglichkeit mehr, nennenswerte Steuervorteile zu generieren. Die Eigenheimzulage und die degressive Abschreibung für vermietete Neubauten gibt es seit Ende 2004 nicht mehr. Die Investition in ein Schiff kann nicht mehr steuerlich motiviert sein. Medien- und Windparkfonds gibt es in dieser Form gar nicht mehr.
Profitieren Sie jetzt von der Möglichkeit Steuern sparen durch Denkmalschutz!
Der Denkmalschutz in Deutschland bietet – staatlich garantiert – die letzte Möglichkeit Steuern zu sparen. Durch Ihre Investition in die Sanierung und den Erwerb eines Kulturdenkmals sind Sie in der Lage, eine staatlich garantierte Subvention gemäß §§ 7h, § 7i und § 10f des EStG (Einkommenssteuergesetz) in Anspruch zu nehmen und so durch den Denkmalschutz Steuern zu sparen.
Nutzen Sie die Vorteile einer Denkmalschutzimmobilie – sparen Sie Steuern!
Sie können aber nicht nur Steuern sparen durch den Denkmalschutz, sondern erwerben ein Objekt, das als kulturell erhaltenswert angesehen wird und dadurch erfahrungsgemäß sehr repräsentativ und schön anzusehen ist. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Kapitalanleger und dem Eigennutzer. Als Kapitalanleger haben Sie die Möglichkeit die nachträglichen Modernisierungskosten in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100 % als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. In den ersten 8 Jahren mit 9 % p.a. und in den nächsten 4 Jahren mit 7 % p.a. Als Eigennutzer haben Sie die einmalige Chance 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre abzuschreiben. Weiterhin können Sie die Altbausubstanz Ihrer Denkmalschutz Immobilie abschreiben. Die Höhe hängt vom Baujahr Ihrer Immobilie ab.
Betreff: Steuern sparen Denkmalschutz