Ihr Steuervorteil durch den Denkmalschutz
Wussten Sie, dass Sie Ihre Investition in eine Denkmalschutzimmobilie durch den Fiskus subventionieren lassen können?
Eine Denkmalschutzimmobilie ist eine attraktive, steuerlich wirksame Investition, die dazuführt, dass Sie aus bezahlten Steuern Vermögen aufbauen können. Nach den §§ 7h, 7i und 10f des EStG (Einkommenssteuergesetz) haben Sie die Möglichkeit, eine denkmalgeschützte Immobilien zu erwerben und die förderungsfähigen Sanierungskosten zur Instandsetzung Ihrer Immobilie in einem Zeitraum von 12 Jahren abzuschreiben. Die anfallenden Kosten, können Sie als Werbungskosten von Ihrem Einkommen abziehen. Dadurch ergeben sich ein geringeres zu versteuerndes Einkommen und Ihre Steuerersparnis. Ihr Steuervorteil durch Denkmalschutz erhöht sich, wenn der Sanierungsanteil steigt. Ihre Abschreibung können Sie im Jahr der Herstellung plus weitere 7 Jahre mit jeweils 9 % p.a. und die nächsten 4 Jahre mit 7 % p.a. ansetzen. Insgesamt also 12 Jahre Steuervorteile für Sie.
Profitieren Sie des Weiteren durch die Abschreibung des Altbaus
Da Sie aber auch noch die Möglichkeit haben, die Anschaffungskosten des Altbestandes, also der jetzigen Ruine abzuschreiben, erhöht sich die Summe Ihrer Werbungskosten noch nach folgender Regel. Es gibt zwei Abschreibungsvarianten, 40 oder 50 Jahre lang. Hierbei kommt die lineare Abschreibung zur Geltung. Das bedeutet für Sie, wenn Ihre Immobilie bis Ende 1924 gebaut wurde, schreiben Sie 40 Jahre lang jeweils 2,5 % p.a. ab. Bei Gebäuden die ab 1925 gebaut wurden, können Sie 50 Jahre lang jeweils 2 % p.a. abschreiben.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zum Thema Steuervorteil durch Denkmalschutz zur Verfügung!
Betreff: Steuervorteil Denkmalschutz