AfA Steuervorteile durch Denkmalschutz
Ein interessanter Weg – Steuervorteile durch AfA Denkmalschutz
Früher oder später im Leben kommt bei den meisten Menschen der Wunsch nach dem eigenen Heim auf. Dann stellt sich die Frage, ob neu gebaut oder eine bestehende Immobilie erworben werden soll. An Immobilien mit Denkmalschutz denkt man oft zuletzt, wenn überhaupt. Die Vorurteile sind massiv: kompliziert, langatmig, teuer. Dabei ermöglichen die Steuervorteile durch die AfA Denkmalschutz so viele Ersparnisse wie bei keiner anderen Immobilie. Selbstverständlich, ist dieses Angebot nicht ausschließlich für Selbstnutzer, sondern richtet sich auch ganz gezielt an Investoren, die vermieten möchten und dadurch noch höhere Steuervorteile durch die AfA Denkmalschutz erzielen können. Um die oben kurz geschilderten Probleme zu umgehen, möchten wir Ihnen auf unserem Portal alle Informationen zur Verfügung stellen, die Sie benötigen, um sich nicht nur ein Bild zu Ihren Steuervorteilen durch AfA Denkmalschutz zu machen, sondern auch eine Entscheidung treffen zu können. Ist das überhaupt etwas für mich? Bin ich der richtige für so eine Investition? Viele Fragen werden Sie beantwortet bekommen, wenn nicht alle, dann stehen Ihnen unsere Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen dieses wirklich spannende Thema rund um die Steuervorteile der AfA Denkmalschutz bereits seit über 25 Jahren und würden uns freuen, wenn wir Ihnen bei Ihrer Entscheidungshilfe weiter helfen können.
Die Steuervorteile durch die AfA Denkmalschutz wie wirkt sich das aus?
Eine Denkmalimmobilie zu sanieren, kostet Geld. Diese Sanierungskosten können Sie mit Hilfe der AfA Denkmalschutz absetzen. Wenn Sie Ihr Denkmalobjekt selber nutzen, so gelten Steuererleichterungen von 9 % pro Jahr über die Laufzeit von 10 Jahren. Insgesamt schreiben Sie also 90 % der Sanierungskosten ab. Weitere Möglichkeiten haben Sie als Eigennutzer nicht. Wenn Sie Ihre Denkmalimmobilie vermieten, so können Sie über die Steuervorteile des AfA Denkmalschutz folgende Abschreibungen geltend machen: Sie schreiben 100 % der Sanierungskosten in einem Zeitraum von 12 Jahren ab. Vom 1. – 8. Jahr jeweils 9 % pro Jahr und in den folgenden 4 Jahren 7 % pro Jahr. Weiterhin können Sie auch noch den Altbau über die normale AfA abschreiben. Ein enormer steuerlicher Vorteil im Vergleich zu den nicht erhöht subventionierten Immobilien.
Die Anwendung der Steuervorteile AfA Denkmalschutz
Für die Anwendung der Steuervorteile der AfA Denkmalschutz muss ein Gebäude vor Baubeginn bereits unter Denkmalschutz stehen. Es kann sich auch um Teile einer Anlage handeln, zum Beispiel eine Scheune, die zu einem Herrenhaus gehört. Eine andere Variante um die AfA Denkmalschutz in Anspruch zu nehmen kann sein, dass sich Ihre Immobilie in einem anerkannten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich befindet. Das klingt für Sie jetzt vielleicht etwas kompliziert, ist es aber nicht, wenn Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben. Wir erklären Ihnen die Unterschiede genau. Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sie werden feststellen, dass die Investition in Denkmalimmobilien mit Hilfe der Steuervorteile AfA Denkmalschutz steuerlich erheblich interessanter ist als vergleichbare Immobilien ohne diese Förderung. Erleben Sie mit, wie Ihre Traumimmobilie sich Stück für Stück von einer scheinbar wertlosen Ruine in eine wunderbare und einzigartige Denkmalimmobilie verwandelt.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Ihrer Steuervorteile AfA
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Betreff: Steuervorteile AfA Denkmalschutz