SPEKULATIONSFRIST
Die Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen
Die Spekulationsfrist bei Immobilien
Immobilien können sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich als Kapitalanlage dienen. Im besten Fall erzielt der Eigentümer eine Rendite, indem er die Immobilie zu einem höheren Preis wieder verkauft, als er beim Kauf des Objektes gezahlt hat. Grundsätzlich unterliegen Gewinne, die aus dem An- und Verkauf von Immobilien resultieren einer bestimmten Steuer, nämlich der sogenannten Spekulationssteuer. Aber nicht jeder Eigentümer muss diese Steuer auch wirklich zahlen.
Der Unterschied zwischen Selbstnutzung und Vermietung
Während Gewinne, die aus dem Verkauf von Immobilien resultieren im gewerblichen Bereich immer zu versteuern sind, ist das bei Veräußerungsgewinnen, die durch Privatpersonen erzielt wurden, nicht zwingend der Fall. Daher wird hier bei Prüfung der Steuerpflicht danach unterschieden, ob die Immobilie vom Eigentümer selbst genutzt (bewohnt) wurde, oder ob die Immobilie vermietet worden ist.
Welche Spekulationsfristen sind entscheidend?
War die Immobilie vor dem Verkauf zwei Jahre oder länger im Eigentum des privaten Immobilienbesitzers und hat dieser das Objekt selbst bewohnt, fällt der Immobilienverkauf nicht unter die Spekulationssteuer. Befand sich die Immobilie zehn Jahre oder länger im Eigentum der privaten Besitzers und wurde das Objekt während dieser Zeit vermietet, ist auch dann keine Spekulationssteuer zu zahlen. Nur falls der Verkauf vor Erreichen der zwei- bzw. zehnjährigen „Haltedauer“ erfolgt, würde die Steuer anfallen.