KAUFPREISZAHLUNG
Wie erfolgt Ihre Kaufpreiszahlung?
Die Pflicht des Käufers: Die Kaufpreiszahlung
Aus dem Kaufvertrag ergeben sich die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers. Zu den wichtigsten Pflichten des Käufers gehört die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Er ist im Kaufvertrag dokumentiert. Entsprechend den Vorschriften beim Immobilienkauf erfolgt die Abwicklung Zug-um-Zug, so dass er mit der Kaufpreiszahlung allein noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Wichtig für die Kaufpreiszahlung: Eine passende Finanzierung
Nach der Unterschrift des Kaufvertrags stößt der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch an. Damit wird öffentlich dokumentiert, dass ein Eigentumsübergang beabsichtigt ist. Nach der Eintragung wird er den Käufer zur Kaufpreiszahlung zu einem bestimmten Datum auffordern. Die Kaufpreiszahlung erfolgt meist nicht direkt an den Verkäufer, sondern zunächst auf ein Notaranderkonto, auf das nur der Notar Zugriff hat. Die Basis für die Kaufpreiszahlung allerdings ist eine passende Immobilienfinanzierung.
Schon vor der Protokollierung fixieren: Den Darlehensgeber
Im Idealfall steht die finanzierende Bank schon vor der Protokollierung fest, damit es im Nachhinein keine Schwierigkeiten bei der Finanzierung gibt. Nach der Auflassungserklärung wird der Notar die Bank auffordern, den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu zahlen. Von dort veranlasst der Notar die Auszahlung an den Verkäufer, wenn dieser seinen Pflichten vollständig nachgekommen ist und der Kaufvertrag abgewickelt ist.
Mit welchen Raten müssen Sie rechnen?
Sie löst den Eigentumsübergang aus: Die Kaufpreiszahlung
Die Kaufpreiszahlung wird bei dem Erwerb einer Immobilie üblicherweise vom Notar angefordert. Er setzt dem Käufer nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch eine Frist, bis wann der Kaufpreis gezahlt sein muss. In der Regel vergehen zwischen der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch und der Zahlung des Kaufpreises nur wenige Tage. Entscheidet man sich für den Kauf einer Immobilie, sollte man also schon vor der Vertragsunterschrift genaue Vorstellungen haben, wie die Finanzierung aussehen wird.
Kein Notartermin ohne Finanzierung
Die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Forderung des Kaufpreises können nach der Protokollierung schnell anstehen. Deshalb ist es empfehlenswert, schon zum Zeitpunkt des Notartermins eine Finanzierung schriftlich zugesichert zu haben. Beginnt man erst nach dem Notartermin damit, eine finanzierende Bank zu suchen, sollte diese Suche sehr schnell ablaufen, so dass ein sorgfältiger Angebotsvergleich nicht mehr möglich sein könnte.
Nicht nur der Kaufpreis ist zu zahlen
Neben dem eigentlichen Kaufpreis der Immobilie fallen weitere Kosten zur Zahlung an. So ist nach der Kaufpreiszahlung die Notar- und Grundbuchgebühr zu zahlen, die der Notar in Abhängigkeit von dem vereinbarten Kaufpreis fordert. Ebenso fällt damit die Zahlung der Grunderwerbssteuer an das Finanzamt an, die bei jedem Immobilienkauf erforderlich ist.