Denkmalgeschützte Immobilien kaufen – Investition-Baudenkmal

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HAFTUNGSZEITRAUM

Wer haftet für die Beschaffenheit Ihres Baudenkmals?

Wichtig im Streitfall: Der Haftungszeitraum

Der Haftungszeitraum steht für den Zeitraum, in dem der Verkäufer für Schäden an der Immobilie haftet. Eine Bestandsimmobilie, die nicht erst kurz vor dem Bezug saniert wurde, wird üblicherweise so übernommen wie sie besichtigt wurde. Der Verkäufer haftet dann nur für wenige Mängel, und das Risiko geht mit der Abwicklung des Kaufvertrags in vollem Umfang auf den Käufer über. Anders sieht es bei einer restaurierten Immobilie aus.

Der Haftungszeitraum verpflichtet den Verkäufer zur Qualität

Während des geltenden Haftungszeitraums ist der Verkäufer gehalten, alle anfallenden Schäden auf eigene Kosten zu beseitigen. Er haftet dafür, dass alle von ihm veranlassten handwerklichen Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden und dass keine Schäden entstehen. Der Haftungszeitraum liegt meist bei mindestens fünf Jahren, längere Zeiträume können in gegenseitigem Einverständnis ausgehandelt werden.

Nach der Beendigung geht das Risiko auf den Käufer über

Nach dem Ablauf des Haftungszeitraums geht das Risiko auf den Käufer der Immobilie über. Ab diesem Zeitpunkt hat er für alle Schäden selbst aufzukommen, die an seiner Immobilie anfallen. Dies gilt auch für Schäden durch Abnutzung, Materialermüdung oder schlechte Leistung des Lieferanten. Mit dem Ablauf des Haftungszeitraums hat der Käufer die Schadensbeseitigung selbst zu zahlen oder mit dem Lieferanten zu verhandeln.

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