Disagio
Was ist ein Disagio?
Was beinhaltet das Disagio bei einem Darlehen?
Normalerweise wird ein Immobiliendarlehen stets zu einhundert Prozent ausgezahlt. Der Kreditnehmer beantragt also beispielsweise 200.000 Euro und erhält auch 200.000 Euro auf sein Konto überwiesen. Anders stellt sich die Situation dar, wenn ein sogenanntes Disagio vereinbart worden ist. Der Begriff Disagio bedeutet soviel wie Abschlag und ist sowohl im Wertpapierbereich als auch im Darlehensbereich bei mitunter von Bedeutung.
Was bewirkt das Disagio?
Die Hauptwirkung des Disagio besteht darin, dass der Kreditnehmer nicht die nominal beantragte Kreditsumme ausgezahlt bekommt. Wird zum Beispiel ein Immobilienkredit über 150.000 Euro beantragt und zugleich ein Disagio von fünf Prozent vereinbart, so bekommt der Kreditnehmer statt der 150.000 Euro nur 142.500 Euro ausgezahlt. Über die kontinuierliche oder die später in einer Summe erfolgende Tilgung (bei Tilgungsaussetzung) muss jedoch der gesamte Nominalbetrag, also im Beispiel 150.000 Euro, zurückgezahlt werden.
Warum wird ein Disagio vereinbart?
Die „Nebenwirkung“ des vereinbarten Disagio besteht darin, dass der zu zahlende Nominalzins geringer ist, als wenn das Immobiliendarlehen zum Nennwert ausgezahlt worden wäre. Für den Kreditnehmer hat das in der Folge den Vorteil, dass die zukünftige Zinsbelastung und demzufolge die Belastung durch die Kreditrate sich reduziert. Bei gewerblich genutzten Krediten kann das Disagio zudem auch noch steuerliche Vorteile haben.