Bereitstellungszinsen / Bauzeitzinsen
Wann fallen Bereitstellungszinsen an?
Bereitstellungszinsen beim Immobilienkredit
Neben den im Zuge der Darlehensrate monatlich zu zahlenden Zinsen und etwaigen Bearbeitungsgebühren gibt es bei der Inanspruchnahme von Hypothekendarlehen mitunter noch weitere Kosten, auf die der Kreditnehmer achten sollte. Dazu können unter anderem auch die Bereitstellungszinsen zählen. Diese Bereitstellungszinsen werden von den meisten Banken immer dann berechnet, wenn das zugesagte und auch schon bereit gestellte Immobiliendarlehen nicht in einem bestimmten Zeitraum abgerufen wird.
Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?
Die Banken sind zwar nicht verpflichtet, solche Bereitstellungszinsen zu berechnen, aber meistens verzichten die Geldinstitute nicht auf diese Einnahmen. Auch bezüglich der Höhe der Bereitstellungszinsen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Durchschnittlich berechnen die Banken als Kreditgeber Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,20 bis 0,40 Prozent, und zwar für jeden Monat, den das Immobiliendarlehen nach seiner Bereitstellung vom Kreditnehmer noch nicht abgerufen wird.
Ab wann werden die Bereitstellungszinsen berechnet?
Nicht nur in der Höhe der Bereitstellungszinsen unterscheiden sich die Banken, sondern auch im Zeitraum, ab dem die Zinsen überhaupt erst berechnet werden. So geben manche Banken dem Kunden beispielsweise bis zu drei Monate Zeit, den Kredit nach dessen Bereitstellung zinsfrei abzurufen. Andere Banken wiederum berechnet schon Bereitstellungszinsen, wenn mehr als 30 Tage zwischen der Bereitstellung des Hypothekendarlehens und dessen Abruf vergehen.