Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung als Kostenfaktor
Bei einem Hypothekendarlehen hat der Kreditnehmer grundsätzlich die Auswahl zwischen dem variablen Zins und einer Zinsfestschreibung. Während beim variabel verzinslichen Immobilienkredit eine jederzeitige Kündigung des Darlehens möglich ist, muss der Kreditnehmer sich beim Kredit mit Zinsfestschreibung an die Fälligkeit der Vereinbarung halten. Dennoch erlauben manche Banken aus Kulanz eine Kündigung vor Ablauf der Zinsfestschreibung, allerdings wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Was beinhaltet die Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann immer nur dann anfallen, wenn der Kreditnehmer das Immobiliendarlehen vor der eigentlichen Fälligkeit der Zinsfestschreibung kündigt. Er wird dies nur dann tun, wenn er am Markt aktuell günstigere Zinsen findet, als er derzeit im Zuge des Darlehens zahlen muss. Da der Bank aber durch die vorzeitige Darlehenskündigung zukünftig diese „höheren“ Zinsen entgehen, berechnen sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zum Ausgleich dieser entgangenen „Mehrzinsen“.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab, eine pauschale Summe gibt es diesbezüglich nicht. Meistens ergibt sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung daraus, wie hoch die Differenz zwischen dem aktuell gezahlten Zinssatz und dem Zinssatz ist, den die Bank bei neu verliehenem Baugeld am Markt erzielen könnte. Zum anderen wird noch der Zeitraum einbezogen, der zwischen Kündigung und Fälligkeit des Immobilienkredites vergangen wäre.