MAKLERCOURTAGE
Die Fälligkeit der Maklercourtage
Sie kann erforderlich sein: Die Maklercourtage
Eine Maklercourtage fällt an, wenn an der Vermittlung einer Immobilie ein Makler beteiligt war. Für seine Vermittlungstätigkeit verlangt er eine Gebühr, die Maklercourtage. Sie ist vom Käufer der Immobilie zu tragen und fällt unter die Kaufnebenkosten. Damit hat der Käufer drei verschiedene Kaufnebenkosten zu tragen: die Grunderwerbssteuer, die Notar- und Grundbuchkosten und die Maklercourtage. Zusammen machen sie schnell rund zehn Prozent des Kaufpreises aus.
Die Maklercourtage sollte aus Eigenkapital gezahlt werden
Wie alle Kaufnebenkosten sehen es die Banken gerne, wenn die Maklercourtage aus vorhandenen Eigenmitteln gezahlt wird. In diesem Fall weist der Käufer nach, dass er eine solide Bonität hat und mindestens die Nebenkosten des Kaufs aus eigener Tasche zahlen kann. Bei einer Kapitalanlage besteht häufig die Möglichkeit, die Nebenkosten des Kaufs zu finanzieren, so auch die Maklercourtage. In diesem Fall spricht man von einer 110 Prozent-Finanzierung.
Eine Vollfinanzierung erhöht die Zinsen
Jeder Immobilienkäufer muss wissen, dass eine Vollfinanzierung oder eine Finanzierung über 100 Prozent den Zins in die Höhe treibt. In diesem Fall wird die Immobilie zu über 100 Prozent beliehen und muss in einem hohen Maß als Sicherheit für das Darlehen herhalten. Dafür verlangt die Bank im Gegenzug einen vergleichsweise hohen Zins.