GRUNDSTEUER
Die Grundsteuer
Die Grundsteuer als Immobilien-Nebenkosten
Jeder Eigentümer eines Grundstücks bzw. einer darauf befindlichen Immobilie muss in Deutschland die sogenannte Grundsteuer zahlen. Es handelt sich bei der Grundsteuer um eine schon sehr lange vereinnahmte Steuerart, die in den Bereich der Gemeindesteuern fällt, da diese Steuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde zufließen, in der sich das Grundstück befindet. Berechnet wird die Grundsteuer auf Basis des Einheitswertes des Grundstücks, des Grundsteuermessbetrages und des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Da jede Gemeinde in Deutschland ihren eigenen Hebesatz vorgeben kann, unterscheiden sich die zu zahlenden Grundsteuer trotz identischer Einheitswerte von Gemeinde zu Gemeinde teilweise deutlich. Der Einheitswert der Immobilie wird als Basis der Berechnung vom Finanzamt festgestellt und in einen Bezug zur Grundsteuermesszahl gesetzt, die sich aus der Art des genutzten Grundstücks ergibt. Diese Summe wird dann noch mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinde multipliziert, sodass das Ergebnis die zu zahlende Grundsteuer ist.
Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer
Für ein Zweifamilienhaus wird bezüglich der Grundsteuerberechnung beispielsweise eine Grundsteuermesszahl von 3,1 Promille abgesetzt. Mit einem Einheitswert der Immobilie von beispielsweise 12.000 Euro gerechnet ergäbe das einen Betrag von 34,10 Euro. Dieser Betrag muss nun noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden, zum Beispiel mit 350 Prozent. Die zu zahlende jährliche Grundsteuer ergibt sich dann aus der Summe (34,10 * 3,5) und beträgt somit 119,35 Euro.