Denkmalgeschützte Immobilien kaufen – Investition-Baudenkmal

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TRENNUNG / SCHEIDUNG

Die Trennung oder Scheidung

Was passiert bei Trennung und Scheidung?

Eine Kapitalanlage begleitet den Eigentümer über viele Jahre seines Lebens. Im Lauf der Jahre allerdings kann eine Menge passieren, und manchmal ist es auch eine Trennung oder eine Scheidung, die zu bewältigen ist. Spätestens dann stellt sich die Frage: Was wird aus der denkmalgeschützten Immobilie?

Maßgeblich ist der rechtmäßige Eigentümer

Wurde die Kapitalanlage von einem Ehepartner erworben und ist dieser ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen, gehört sie ihm weiterhin und dient dem Aufbau seines Vermögens oder seiner Altersvorsorge. Allerdings kann sie unter Umständen bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen eine wichtige Rolle spielen, wenn sie als Vermögen zum Ansatz kommt. Trotzdem empfiehlt sich von Anfang an eine saubere Trennung der Eigentumsverhältnisse, sofern dies finanziell für die Ehepartner tragbar ist. Schwieriger wird es, wenn die Wohnung beiden Partnern gehört.

Manchmal die beste Lösung: Der Verkauf

Wenn die Wohnung von beiden Partnern gekauft wurde, stellt sich die Frage, wie beide zukünftig damit umgehen wollen. So kann es eine Variante sein, die Kapitalanlage auf einen der Ehepartner zu überschreiben und den anderen auszuzahlen. Ob dies finanziell darstellbar ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Anderenfalls bleibt nur der Verkauf mit der Rückzahlung des Darlehens und der Aufteilung des verbleibenden Gewinns.

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Ariane Heinz
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