TODESFALL EHEPARTNER
Der Todesfall eines Ehepartners
Risiko Todesfall beim Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien
Der Erwerb eines Baudenkmals ist sicherlich nicht komplett risikofrei, es gibt einige Risiken, die sich kaum kalkulieren lassen. Vor Arbeitslosigkeit, Krankheiten oder Todesfällen ist niemand komplett sicher, es gibt aber in den meisten Finanzierungsvarianten Möglichkeiten zur Absicherung dieser Risiken. Besonders schlimm ist es, wenn der Ehepartner unerwartet verstirbt und die Raten durch ein fehlendes Einkommen plötzlich kaum noch zu tragen sind.
Absicherung des Todesfallrisikos
Um das Todesfallrisiko abzusichern, gibt es eine einfache Variante. Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, minimiert das Risiko, durch einen unerwarteten Todesfall das bereits erworbene Gebäude wieder zu verlieren. Die Absicherung ist für einen relativ geringen Beitrag möglich und wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt, leistet die Versicherung die vorher festgelegte Versicherungssumme als Einmalbeitrag.
Verschiedene Versicherungsformen
Versicherungsgesellschaften bieten verschiedene Tarifvarianten, um das Todesfallrisiko abzusichern. Geht es nur um die reine Kreditabsicherung, bietet sich ein Tarif mit einer fallenden Versicherungssumme an. Diese orientiert sich immer an der Kreditrestsumme, so dass der Vertrag über die Laufzeit immer günstiger wird. Alternativ kann auch eine gleichbleibende Versicherungssumme gewählt werden, bei der Leistung und Beitrag in der Regel über die gesamte Laufzeit gleich bleiben. Personen ohne Kinder können auch eine Versicherung auf zwei verbundene Leben abschließen, bei der die Leistung gezahlt wird, sobald eine der Personen stirbt. Wenn Kinder vorhanden sind, sollten besser zwei separate Verträge abgeschlossen werden, da im schlimmsten Fall dann auch die doppelte Leistung erfolgt.