INSOLVENZ BAUTRÄGER
Im Fall der Fälle: Insolvenz des Bauträgers
Der Gau für jeden Eigentümer: Die Insolvenz
Für den Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie gibt es kaum ein größeres Problem: Die Insolvenz des Bauträgers steht an, er kann seine Arbeit nicht mehr fortführen. Vor dem geistigen Auge zeigt sich dann das Bild einer halbfertigen Ruine, die nicht bezugsfertig ist und die in absehbarer Zeit keine Mieteinnahmen generieren wird.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Diese Situation lässt sich nur vermeiden, indem man von Beginn an sorgfältig prüft, für welchen Bauträger man sich entscheidet. Auf dem deutschen Markt gibt es einige sehr renommierte Bauträger, die auf denkmalgeschützte Immobilien spezialisiert sind. Diese Unternehmen sind seit vielen Jahren etabliert und entsprechend erfolgreich. Sie haben eindeutige, immer positive Referenzen vorzuweisen, und sie sind häufig TÜV-geprüft. Dann hat der Käufer einen objektiven Nachweis, dass alle Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Mit diesen Maßnahmen sollte es möglich sein, einen soliden Bauträger auszuwählen.
Was tun, wenn es doch passiert?
Ist die Insolvenz trotzdem eingetreten, wird die Frage sein, welche Lösung der Bauträger anbietet. Zu klären ist, ob das Objekt mit Verspätung saniert wird oder ob ein anderer Bauträger einspringt. Ein enger Kontakt zum Bauträger und zum Insolvenzverwalter ist deshalb empfehlenswert, um für alle Beteiligten die beste Lösung zu finden.