Die Finanzierung über § 7h EStG
Denkmalgeschützte Immobilien über den § 7h EStG finanzieren
Was nur wenige Menschen überhaupt wissen, ist, dass Sie mit der Instandsetzung, Sanierung und Renovierung von historisch wichtigen Gebäuden wie denkmalgeschützte Immobilien beispielsweise in Berlin, Bayern, Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg einen Großteil Ihrer Investitionen steuerlich überaus günstig gestalten können. Zur Geltung kommt hier das Einkommensteuergesetz, kurz EStG, und ganz genau der § 7h des EStG. Dort heißt es wörtlich: „Bei einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen.“
Welche Vorteile ergeben sich für Sie durch den § 7h des EStG
Nicht nur für Laien klingt das verwirrend, vor allem, weil es auch hier Erweiterungen und Begrenzungen gibt. Einfach formuliert bedeutet § 7h des EStG, dass Sie eine denkmalgeschützte Immobilie in Deutschland nach historischen Vorgaben und im Einklang mit dem Amt für Denkmalschutz in einen nutzbaren Raum für Wohnen oder Gewerbe umwandeln müssen, um in den Genuss der erhöhten Förderung zu gelangen. Diese sieht wie folgt aus: Nach dem Erwerb beispielsweise eines Denkmal-Lofts, setzen Sie 9 % Ihrer Investitionen vom 1. – 8. Jahr, danach noch vom 9. – 12. Jahr 7 % im Jahr, ab. Alles in allem also 100 % der nachträglichen Sanierungskosten. Diese Regelung betrifft nicht nur die eigentlichen Arbeiten, sondern auch sämtliche Materialien, die zur Sanierung notwendig sind. Außerdem gilt der Denkmalschutz, also die Abschreibung nach § 7h des EStG, auch bei Teilen eines Gebäudes, selbstverständlich bei Eigentumswohnungen, Reithallen, Scheunen und andere im öffentlichen Interesse stehenden Gebäude. Voraussetzung ist der Denkmalschutz, damit Sie diese Vergünstigungen nach § 7h EStG in Anspruch nehmen können.
Nutzen Sie die Vorteile des § 7h EStG!
Egal, für welche Denkmalobjekte, ob in Frankfurt, Nürnberg, Berlin oder München Sie sich entscheiden, wir beraten Sie bei allen Aspekten der Inanspruchnahme einer erhöhten Abschreibung durch denkmalgeschützte Immobilien nach § 7h des EStG. Unsere Finanzexperten haben Erfahrung in der Umsetzung der Vorteile des § 7h EStG und das durch jahrelange Beratung von Investoren, die an subventionierten denkmalgeschützten Immobilien interessiert sind. Lassen Sie unsere Erfahrung mit dem § 7h EStG zu Ihrem wirtschaftlichen Vorteil werden. Wählen Sie Ihre Traumimmobilie und realisieren Sie die Finanzierung von Ihrer denkmalgeschützten Immobilie über § 7h EStG, egal ob in Hamburg, Stuttgart oder in Potsdam und überlassen Sie uns den Rest. Mit unserem know-how – auch zum § 7 EStG – sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrer denkmalgeschützten Immobilie in dem von Ihnen gewünschten Bundesland kommen, und zwar ganz ohne Kopfzerbrechen und Hindernisse. Wir sorgen für den reibungslosen Ablauf von Anfang bis Ende und sogar darüber hinaus.
Betreff: Die Finanzierung von denkmalgeschützten Immobilien über § 7h EStG