Steuervorteile der AfA Denkmal
Nutzen Sie die Vorteile und erzielen Sie Steuervorteile
Um in den Genuss der erhöhten Steuervorteile nach den §§ 7h, 7i und 10f des EStG zu gelangen, sollten Sie einige Dinge beachten. Die Vorteile der AfA Denkmal, die für alle Denkmalschutz Immobilien in der Bundesrepublik gelten, möchten wir Ihnen gerne erklären. Die AfA Denkmal ist deshalb doppelt interessant, weil alle anderen Steuervergünstigungen wie die Eigenheimzulage und die erhöhte degressive Abschreibung für Neubauten abgeschafft wurden. Von der AfA Denkmal profitieren Sie als Investor und der Staat gleichermaßen. Sie als Investor bekommen eine Immobilie, die eine außergewöhnliche Qualität in Bautechnik und Architektur hat. Die Gemeinde erhält ein wertvolles Kulturdenkmal im alten Glanz zurück, ohne dass diese selbst etwas dafür ausgeben musste.
Beachten Sie folgende Punkte bei der AfA Denkmal
Wichtig für Sie ist aber, dass die Inanspruchnahme von vielen Faktoren abhängt. Eine der Voraussetzung ist, dass Ihre Immobilie bereits vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen unter Denkmalschutz stehen muss. Dies nachträglich zu beantragen, lässt der Gesetzgeber nicht zu. Auch die einzelnen Bauabschnitte müssen vom Amt für Denkmalschutz genehmigt werden. Diese werden sorgfältig protokolliert, so dass Sie und das Denkmalschutzamt zu jeder Zeit eine Übersicht über den Fortschritt der Arbeiten behalten. Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass die Baumaßnahmen noch nicht begonnen haben, bevor Sie Ihre Einheit erwerben. Das kann ansonsten zur Reduzierung Ihrer AfA Denkmal führen. Sehr gerne stehen Ihnen unsere Experten für alle Fragen bezüglich der AfA Denkmal zur Verfügung. Wir beantworten Ihnen die Fragen bezüglich der Wirtschaftlichkeit, der Vermietbarkeit und selbstverständlich auch den Zukunftsaussichten Ihres Standortes. Wir kennen die Fallstricke die zu beachten sind und wissen, wie das zu umgehen ist. Wir nehmen Sie gerne an die Hand und führen Sie dank der Steuervorteile der AfA Denkmal zu einer erfolgreichen Investition.
Steuervorteile AfA Denkmal bei eigener Nutzung und Vermietung
Nutzen Sie Ihre Denkmalimmobilie selbst, so können Sie 90 % Ihrer Sanierungskosten abschreiben. Das Ganze in einem Zeitraum von 10 Jahren mit jeweils 9 % pro Jahr. Das bedeutet einen erheblichen steuerlichen Vorteil und Kaufpreisnachlass Ihrer Denkmalimmobilie, denn Sie verfügen über einen jährlichen festen Steuererstattungsbetrag und dies über 10 Jahre. Wenn Sie Ihre Denkmalimmobilie als Renditeobjekt nutzen und vermieten, ergeben sich noch interessantere Möglichkeiten für Sie. Die AfA Denkmal setzt sich in diesem Fall wie folgt zusammen: Sie können 100 % Ihrer Sanierungskosten abschreiben und zwar innerhalb von 12 Jahren. In den ersten 8 Jahren pro Jahr 9 % und in den folgenden 4 Jahren 7 % pro Jahr. Weiterhin können Sie selbstverständlich noch Ihre Erwerbsnebenkosten steuerlich ansetzen.
Haben Sie Fragen rund im das Thema AfA Denkmal? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Betreff: AfA Denkmal