BERUFSUNFÄHIGKEIT
Im Fall der Fälle: Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit als Risiko einer Immobilienfinanzierung
Wer als Immobilieneigentümer eine Hypothekendarlehen aufgenommen hat, der geht natürlich wie auch die Bank als Kreditgeber davon aus, dass die fälligen Kreditraten problemlos und pünktlich gezahlt werden können. Die Grundvoraussetzung dafür ist jedoch ein festes Einkommen, sodass der Wegfall des Einkommens ein erhebliches Risiko darstellt. Ein möglicher Grund für den Wegfall des Einkommens ist der Einritt einer Berufsunfähigkeit. Daher sollten sich Kreditnehmer gegen dieses Risiko finanziell absichern.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung
Gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit kann sich auch jeder Kreditnehmer durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell absichern. Zwar sind abhängig Beschäftigte bereits im Zuge der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung geschützt, aber diese Versicherung tritt erst bei Erwerbsunfähigkeit ein und bietet zudem nur selten ausreichende Leistungen an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt die vereinbarte Leistung hingegen bereits ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Absicherung des Risikos durch Vereinbarung einer BUZ-Rente
Die Hauptleistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherten, der so genannten BUZ-Rente. Deren Höhe kann zwischen Versicherer und dem Versicherten frei vereinbart werden. Der versicherte Kreditnehmer sollte diesbezüglich darauf achten, dass die im Schadensfall zu zahlende BUZ-Rente so hoch ist, dass sie den Wegfall des Einkommens kompensieren kann, sodass auch die weiteren Kreditraten dauerhaft gezahlt werden können.