WER BESTIMMT EIN DENKMAL
Wer bestimmt, welches Gebäude ein Denkmal ist
Festlegung von Immobilien als Baudenkmal
Nachrichtliches System
Konstitutives System
Auch in diesem System gibt es Denkmallisten, diese sind aber rechtsverbindlich. Der Eigentümer einer Immobilie, die alle Voraussetzungen für die Aufnahme in die Denkmalliste erfüllt, muss einen Antrag auf Aufnahme stellen. Wenn der Antrag angenommen wird, erklärt die zuständige Denkmalsbehörde in einem Verwaltungsakt die Aufnahme. Erst danach gehört die Immobilie offiziell zu den denkmalgeschützten Gebäuden.