WER BESTIMMT EIN DENKMAL
Wer bestimmt, welches Gebäude ein Denkmal ist
Festlegung von Immobilien als Baudenkmal
Der Denkmalschutz in der Bundesrepublik Deutschland obliegt den einzelnen Bundesländern. Es gibt also insgesamt 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze, in denen festgelegt wird, welche objektiven Voraussetzungen eine Immobilie für die Benennung als Baudenkmal erfüllen muß. Nur wenn eine Immobilie diese Voraussetzungen erfüllt, können die steuerlichen Begünstigungen von Erwerbern vollständig genutzt werden. Es gibt zwei verschiedene Systeme, mit denen Baudenkmäler in Deutschland ernannt werden.
Nachrichtliches System
In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Gesetze, die den Denkmalstatus einer Immobilie regeln. Im sogenannten nachrichtlichen System werden direkt im Gesetzestext Merkmale genannt, die erfüllt werden müssen. Sind diese erfüllt, wird das Gebäude in eine Denkmalliste aufgenommen und der Eigentümer des Gebäudes wird lediglich benachrichtigt, weitere Schritte sind nicht erforderlich. Die jeweiligen Denkmallisten sind allerdings nicht rechtsverbindlich.
Konstitutives System
Auch in diesem System gibt es Denkmallisten, diese sind aber rechtsverbindlich. Der Eigentümer einer Immobilie, die alle Voraussetzungen für die Aufnahme in die Denkmalliste erfüllt, muss einen Antrag auf Aufnahme stellen. Wenn der Antrag angenommen wird, erklärt die zuständige Denkmalsbehörde in einem Verwaltungsakt die Aufnahme. Erst danach gehört die Immobilie offiziell zu den denkmalgeschützten Gebäuden.