FAQS – ENERGIEAUSWEIS
Der Energieausweis: Nützliche Informationen
Auf dem Vormarsch: Energiesparkonzepte für Immobilien
Die anhaltende Diskussion um Umwelt- und Klimaschutz erstreckt sich auch auf die Neu- oder Umbau von Immobilien. Besonders betroffen sind davon alte Häuser, die ein hohes Maß an Energie verbrauchen. Sie sind nicht nur ineffizient und teuer zu betreiben, sondern meist auch besonders umweltschädlich. Sind Sanierungsmaßnahmen geplant, sind auch die neuesten Vorschriften der Energiesparverordnung zu berücksichtigen. Der Ausweis der integrierten Energiesparmaßnahmen erfolgt im Energieausweis.
Der Nachweis des grünen Gewissens: Der Energieausweis
Der Energieausweis darf nur durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ausgegeben werden. Er beurteilt den Zustand der Immobilie und ganz besonders der Wände, Dächer, Fenster und Heizungen. Der Energieausweis kommt für Neubauten und Altbauten gleichermaßen zur Anwendung, bei sanierten denkmalgeschützten Immobilien bietet er sich also nahezu an. Er ist nicht nur die Basis für die Inanspruchnahme günstiger Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sondern auch ein wichtiger Nachweis des Vermieters für seinen Mieter.
Das Recht des Mieters: Einsicht in den Energieausweis
Der Energieausweis belegt, dass eine Immobilie eine bestimmte Menge an Energie benötigt. Der Energieverbrauch ist in der Abschlagszahlung des Mieters angemessen zu beachten. Der Mieter darf die Vorlage des Energieausweises verlangen, um daraus die Berücksichtigung in der Abschlagszahlung der Nebenkosten zu entnehmen.
Wichtig für die Finanzierung: Der Energieausweis
Die zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden gerne in eine Immobilienfinanzierung integriert, sofern die Möglichkeit dazu besteht. Sie zeichnen sich neben den niedrigen Zinsen auch durch äußerst lange Zinsfestschreibungen mit hoher Planungssicherheit und durch mehrere Anlaufjahre ohne Rückzahlung einer Tilgung aus. Außerdem bieten sich KfW-Darlehen an, wenn die Immobilien nach den neuesten Anforderungen der Energiesparverordnung saniert sind.
KfW-Förderung für „grünes“ Sanieren: Ideal für Kapitalanleger
Ein zinsgünstiges KfW-Darlehen kommt häufig nur für selbstgenutzte Immobilien in Frage. Kapitalanleger gehen dabei unter Umständen leer aus, für sie kommen allerdings alle Förderprogramme in Frage, die auf die umweltgerechte und energetisch sinnvolle Sanierung von Immobilien ausgerichtet sind. Denkmalgeschützte Immobilien bieten sich für eine solche „grüne“ Modernisierung geradezu an, denn sie erhöht dank günstiger Betriebs- und Energiekosten auch die Attraktivität für spätere Eigentümer und Mieter.
Der Energieausweis belegt den Energieverbrauch
Möchte ein Kapitalanleger für seine Finanzierung eine KfW-Förderung für ökologisches Modernisieren oder für die Nutzung von Solarstrom in Anspruch nehmen, ist ein Energieausweis für das Objekt vorzulegen. Er belegt den Energiebedarf der Immobilie und ist damit der Nachweis, dass bestimmte Anforderung an die Sanierung der Wände, Dächer, Fenster und Heizungen im Sinne eines energieeffizienten Gesamtkonzepts umfassend berücksichtigt wurden.
Die Ausweispflicht gilt nicht:
- für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, wie beispielsweise Ferienhäuser;
- für Gebäude, die nur für kurze Dauer errichtet werden, wie zum Beispiel Zelte oder Traglufthallen;
- für Gebäude mit speziellen Nutzungen wie zum Beispiel bei bestimmten, geringfügig beheizten Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser;
- für kleine Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche sowie denkmalgeschützte Gebäude. In Baudenkmälern muss auch kein Ausweis ausgehängt werden.
Seit wann gilt die Pflicht, Energieausweise potenziellen Käufern und Mietern zugänglich zu machen?
Je nach Gebäudeart und Baualter wurde die Verpflichtung, potenziellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorzulegen, stufenweise eingeführt:
- seit 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden;
- seit 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude;
- seit 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude.
Muss in bestehenden Mietverhältnissen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden?
Die Ausweispflicht bezieht sich auf zukünftige Verkaufs-, Vermietungs-, Verpachtungs- und Leasingangelegenheiten, nicht auf bestehende Rechtsverhältnisse;
Wer zukünftig gegen Entgelt vermietet, muss den potenziellen Mietern einen Energieausweis vorlegen.
Was geschieht, wenn ein Eigentümer oder Vermieter einem potenziellen Käufer oder Mieter keinen Energieausweis zugänglich macht?
Der Eigentümer kann mit einem Bußgeld belangt werden, wenn der Energieausweis einem potenziellen Mieter oder Käufer nicht oder nicht rechtzeitig – das heißt: spätestens unverzüglich, nachdem dieser es verlangt hat – vorgelegt wird.
Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat rund den Energieausweis für Ihr Baudenkmal zur Verfügung.
Betreff: Energieausweis
Stand:04.2011