KAUFNEBENKOSTEN
Die Kaufnebenkosten Ihrer Investition
Beim Immobilienkauf fallen zusätzlich Kaufnebenkosten an
Beim Erwerb Ihrer Immobilie entstehen Erwerbsnebenkosten. Neben den eigentlichen Kosten beim Immobilienkauf schlagen auch noch die Kaufnebenkosten zu Buche. Sie sollten beim Immobilienkauf diese unbedingt mit in Ihre Gesamtplanung einbeziehen. Allerdings sind die Erwerbsnebenkosten sehr übersichtlich und planbar. Da es sich aber um mehrere Positionen handelt, kann so schon ein stattlicher Betrag zusammenkommen.
Wie setzen sich die Erwerbsnebenkosten zusammen?
- Kosten für Ihren Notar
- Kosten für die Grundbucheintragung, Grundbuchamt / Justizkasse
- Finanzamt-Kosten
- Bankkosten
- Kosten für Ihren Berater
Wie errechnen sich diese Kosten genau?
Die anfallenden Gebühren errechnen sich prozentual aus Ihrer Kaufpreissumme. Die Kosten beim Kauf Ihrer Immobilie setzen sich zusammen aus den Notar- und Gerichtskosten, der Grunderwerbsteuer, die abhängig vom Bundesland in der Höhe schwankt und ggf. Ihrem Berater. Weiterhin fallen bei einer Finanzierung des Kaufpreises auch noch ein Bereitstellungszins für das Darlehen und da Ihr Kaufpreis nach der MaBV in Raten bezahlt wird, noch während der Auszahlung der einzelnen Bauraten, Bauzeitzinsen an. Diesen Vorgang nennt man auch Zwischenfinanzierung. Also die Finanzierung zwischen Baubeginn und Fertigstellung. Die Höhe hängt von der Laufzeit Ihrer Zwischenfinanzierung und den Fälligkeiten ab.
Rechnen Sie mit ungefähr folgenden Kosten:
- Notar- und Gerichtskosten (ca. 1,5 % – 2 %)
- Grunderwerbsteuer (standortabhängig 3,5 % – 6,50 %)
- Maklercourtage (3,57 % inklusive Mehrwertsteuer)
- Bauzeit / Bereitstellungszins (laufzeitabhängig 2 % – 5 %)
Die Erwerbsnebenkosten können bis zu 15 % Ihrer Kaufsumme betragen. Diese empfehlen wir unbedingt aus liquiden Mitteln zu bestreiten. Abhängig vom Grundbuchstand sind in der Regel die Erwerbsnebenkosten innerhalb von 4-12 Wochen zu begleichen. Nur die Bauzeitzinsen verteilen sich über die gesamte Bauzeit.