ERWERBSNEBENKOSTEN
Zusammenstellung der Erwerbsnebenkosten
Was sind Erwerbsnebenkosten?
Zu den Erwerbsnebenkosten – auch Kaufnebenkosten genannt – gehören alle Kosten, die neben dem eigentlichen Kaufpreis der Immobilie anfallen. Dazu zählen die Notar- und Grundbuchgebühren und die Grunderwerbssteuer. Wird für den Kauf ein Makler eingeschaltet, ist auch eine Maklerprovision zu zahlen. Die Kaufnebenkosten schlagen mit einer Summe zwischen fünf und zehn Prozent des Kaufpreises zu Buche und machen eine erhebliche Größenordnung aus.
Unvermeidbar: Gebühren und Steuern
Die Notar- und Grundbuchgebühren fallen für die Erstellung des Kaufvertrags an sowie für die notarielle Abwicklung des Kaufs. So führt der Notar die Zahlung des Kaufpreises und die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch herbei. Die Notar- und Grundbuchgebühren sind deutschlandweit einheitlich mit rund 1,5 Prozent des Kaufpreises festgelegt. Die Grunderwerbssteuern sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch. In der Regel machen sie 3,5 Prozent des Kaufpreises aus. Kommt eine Maklerprovision hinzu, liegt sie bei rund sechs Prozent. Sie kann unter Umständen verhandelt werden.
Steuerlich absetzbar: Kaufnebenkosten
Wird eine Immobilie als Kapitalanlage zur Vermietung gekauft, können die Erwerbsnebenkosten in Abhängigkeit von der Art des Objekts abgeschrieben werden. Bei einer denkmalgeschützten Immobilie werden sie üblicherweise über 12 Jahre angesetzt. Entsteht dadurch ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, mindert dieser Verlust das zu versteuernde Einkommen.