KAUFVERTRAG
Der Kaufpreiszahlungszeitpunkt
Die Basis bei Rechtsstreitigkeiten: Der Kaufvertrag
Aus einem Kaufvertrag gehen die Rechte und Pflichten beim Kauf einer Immobilie hervor. Allerdings unterliegt der Immobilienkauf diversen formalen Anforderungen. So muss er schriftlich fixiert sein und notariell beurkundet werden. Üblicherweise wird der Kaufvertrag von einem Notar entworfen, den Vertragsparteien zur Abstimmung vorgelegt und während der Protokollierung verlesen und unterschrieben.
Unterliegt Formvorschriften: Der Immobilienkauf
Zunächst ist der Kaufvertrag für eine Immobilie ein Vertrag wie jeder andere. Er enthält Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den vereinbarten Kaufpreis. Mögliche Lasten, die auf das Objekt eingetragen sind, müssen ebenso enthalten sein wie die Pflichten des Käufers, denen vor der Übertragung des Eigentums noch nachzukommen ist. Fallen Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten an, die der Verkäufer durchzuführen hat, sind auch diese im Kaufvertrag dokumentiert. Immer aber muss ein wirksamer Kaufvertrag von einem Notar verlesen werden. Erst nach der Erläuterung des Vertrags wird er von beiden Parteien unterschrieben.
Grundlage für den Eigentumsübergang: Der Vertrag
Mit der Unterschrift des Vertrags durch beide Parteien stößt der Notar den Übergang des Eigentums an der Immobilie mit der Eintragung im Grundbuch an. Dazu initiiert er die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Eigentumsübergang mit der Zahlung des Kaufpreises und der eigentlichen Auflassung abschließt.