BAUBESCHREIBUNG
Die Baubeschreibung ist die Grundlage
Grundlage der Bauausführung: Die Baubeschreibung
Eine denkmalgeschützte Immobilie wird restauriert und kernsaniert, bevor der neue Bewohner einzieht. Deshalb kauft der Eigentümer zunächst eine Immobilie, die außen wie innen stark sanierungsbedürftig ist, denn der Anteil der Sanierungskosten am Kaufpreis ist die spätere Grundlage der steuerwirksamen Abschreibungen. Die Baubeschreibung fasst schriftlich zusammen, wie das Objekt restauriert wird.
Die Baubeschreibung legt den Sanierungsumfang fest
In der Baubeschreibung wird schriftlich fixiert, was an dem Objekt verändert wird. Sie steht also für eine detaillierte Beschreibung der auszuführenden Baumaßnahmen. Dabei umfasst sie ebenso Maßnahmen, die an der gesamten Immobilie vorzunehmen sind und alle Wohnungen betreffen, wie sie festlegt, was an jeder einzelnen Eigentumswohnung verändert wird. Die Baubeschreibung gibt somit genau an, wie Treppenhäuser, Aufgänge und Türen restauriert werden oder wie Hausflure neu gestaltet werden. Ein besonderes Highlight ist immer die Baubeschreibung für die einzelnen Wohnungen.
Von Bodenbelägen und Luxusbädern
In der Baubeschreibung der einzelnen Wohnung sind die Details der Ausstattung genau festgehalten. Hier findet man die ausgewählten Wand- und Bodenbeläge, die Gestaltung der Bäder und der Küchen. So ansprechend die Baubeschreibung allerdings gehalten sein mag, so sehr darf sie nicht darüber hinweg täuschen, dass sie eine vertragliche Grundlage darstellt, die im Zweifelsfall zum Streitgegenstand werden kann.