FESTPREISGARANTIE
Ihr klarer Vorteil: Sie erhalten eine Festpreisgarantie
Im Dienste der Sicherheit: Die Festpreisgarantie
Die Festpreisgarantie garantiert dem Käufer, dass sich an seinem Kaufpreis durch die Renovierung und Sanierung der Immobilie nichts ändern wird. Sie bietet ihm damit eine solide Kalkulationsbasis und eine wichtige Grundlage für die Finanzierung. Um den Hintergrund der Festpreisgarantie vollständig zu verstehen, muss man den Ablauf beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie beleuchten.
Erst der Kauf, dann die Sanierung
Um den Kauf einer denkmalgeschützten Kapitalanlage im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen, muss der Kaufvertrag unterschrieben sein, bevor die Sanierung und Entkernung durch den Bauträger beginnt. Diese Regelung ist im Rahmen der steuerlichen Gesetzgebung festgelegt und unumgänglich. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist noch relativ unsicher, ob die Sanierung nicht doch teurer werden kann als bisher geplant ist. Zu häufig kommen im Lauf der Sanierung noch Umstände auf, die das Bauvorhaben teurer werden lassen als eigentlich vorgesehen. Hier greift die Festpreisgarantie.
Mehrkosten trägt der Verkäufer
Die Festpreisgarantie bewirkt, dass anfallende Mehrkosten vom Verkäufer zu tragen sind. Wird also die gesamte Entkernung und Sanierung teurer als ursprünglich kalkuliert, wirkt sich das nicht auf den Kaufpreis der Immobilie aus. Vielmehr wird dieses Risiko ausschließlich vom Verkäufer getragen, der anfallende Mehrkosten zu übernehmen hat.