KAUFPREISZAHLUNG
Wie erfolgt Ihre Kaufpreiszahlung?
Die Pflicht des Käufers: Die Kaufpreiszahlung
Wichtig für die Kaufpreiszahlung: Eine passende Finanzierung
Schon vor der Protokollierung fixieren: Den Darlehensgeber
Im Idealfall steht die finanzierende Bank schon vor der Protokollierung fest, damit es im Nachhinein keine Schwierigkeiten bei der Finanzierung gibt. Nach der Auflassungserklärung wird der Notar die Bank auffordern, den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu zahlen. Von dort veranlasst der Notar die Auszahlung an den Verkäufer, wenn dieser seinen Pflichten vollständig nachgekommen ist und der Kaufvertrag abgewickelt ist.
Mit welchen Raten müssen Sie rechnen?
Sie löst den Eigentumsübergang aus: Die Kaufpreiszahlung
Kein Notartermin ohne Finanzierung
Die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Forderung des Kaufpreises können nach der Protokollierung schnell anstehen. Deshalb ist es empfehlenswert, schon zum Zeitpunkt des Notartermins eine Finanzierung schriftlich zugesichert zu haben. Beginnt man erst nach dem Notartermin damit, eine finanzierende Bank zu suchen, sollte diese Suche sehr schnell ablaufen, so dass ein sorgfältiger Angebotsvergleich nicht mehr möglich sein könnte.
Nicht nur der Kaufpreis ist zu zahlen