Denkmalgeschützte Immobilien kaufen – Investition-Baudenkmal

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KAUFVERTRAGSANGEBOT

Notarielle Beurkundung eines Kaufangebots

Das Kaufvertragsangebot: Der erste Schritt zum Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss entsteht mit der Unterschrift des Kaufvertrages. Das Kaufvertragsangebot geht ihm voraus und ist das Angebot, einen Kaufvertrag abzuschließen. Das Angebot kann mündlich abgegeben werden, man kann aber auch einen Entwurf des Kaufvertrags mit den wichtigsten Details an den Käufer übergeben. Das Kaufvertragsangebot soll alle wesentlichen Informationen enthalten, die der Käufer benötigt, um sich verbindlich für das Angebot entscheiden zu können.

Ein Immobilienkauf empfiehlt ein schriftliches Kaufvertragsangebot

Handelt es sich um ein Geschäft von der Tragweite eines Immobilienkaufs, ist es für beide Vertragspartner ratsam, das Kaufvertragsangebot schriftlich einzuholen und abzugeben. Damit haben beide Seiten eine gewisse Rechtssicherheit, dass sich grundlegende Details nicht mehr ändern. So kann das Kaufvertragsangebot schon die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner enthalten, ebenso können zusätzliche Vereinbarungen dokumentiert sein. Je mehr Details bereits geklärt sind, desto einfacher und schneller läuft die Verhandlung des endgültigen Kaufvertrags.

Der Verkäufer ist Lieferant, der Käufer Empfänger

Üblicherweise wird das Kaufvertragsangebot vom Verkäufer an den Käufer übergeben. Alternativ lässt der beauftragte Notar beiden Vertragspartnern einen Entwurf des Kaufvertrags zukommen. Damit haben beide Parteien die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den Konditionen zu beschäftigen um bei der Vertragsunterschrift nur noch die wichtigsten Details besprechen zu müssen.

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