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TEILUNGSERKLÄRUNG

Was ist die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung als Rechtsinstrument

Immer dann, wenn eine einzelne Immobilie oder eine Immobilienanlage und deren Wohneinheiten auf verschiedene Eigentümer aufgeteilt werden, ist eine sogenannte Teilungserklärung anzufertigen. Im Zuge einer solchen Teilungserklärung teilt der Immobilieneigentümer dem Grundbuchamt mit, dass das Grundstück, auf dem sich die vorhandene oder noch zu errichtende Immobilie befindet, auf mehrere Parteien aufgeteilt wird. Somit ergibt sich jeweils ein Miteigentumsrecht am Gesamtobjekt und am Grundstück.

Welche Angaben enthält die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung muss stets von einem Notar beglaubigt werden und enthält im Wesentlichen eine Textbeschreibung der vorhandenen/geplanten Wohneinheiten der Immobilie(n) und zudem einen Plan, auf dem die einzelnen Einheiten eingezeichnet sind. Zudem muss auch vermerkt sein, welche Räume zum Gemeinschaftseigentum zählen (zum Beispiel Gemeinschaftskeller oder ein Waschraum), und welche Räume ein Sondereigentum darstellen. Ein Sondereigentum sind zum Beispiel die in der Immobilie befindlichen Eigentumswohnungen, die meistens verschiedene Eigentümer haben.

Voraussetzung für die Rechts-Gültigkeit der Teilungserklärung

Neben der notariellen Beglaubigung muss der Teilungserklärung auch ein Teilungsplan zugefügt werden. Dieser muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Dabei wird geprüft, ob die gekennzeichneten Wohneinheiten abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung) und ob Teilungsplan und Baugenehmigung vom Inhalt her zueinander „passen“. Zudem muss natürlich die Eintragung ins Grundbuch erfolgen und hinterlegt wird die Teilungserklärung dann mit sämtlichen zugehörigen Plänen und Unterlagen beim zuständigen Grundbuchamt.

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